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Rettungsdienste etc. - schlechterdings nicht möglich sei. Ungeachtet der Eigentumsverhältnisse sei die S.________strasse demnach als eine der Öffentlichkeit gewidmete Strasse zu qualifizieren. Vorliegend diene sie zusätzlich einem Gewerbebetrieb als Zufahrt

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15. Aug. 12

Sachenrecht

5A 348/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Zurich·DE·19 min·1
Teilweise Abweisung