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Rechtsmittelentscheide sind daher ebenfalls Entscheide über vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 98 BGG. Mit der Beschwerde gegen solche Entscheide kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (vgl. BGE 134 II 349 E. 3 S. 351 mit Hinweisen; Urteil 2C_468/2011

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18. Sept. 12

Ökologisches Gleichgewicht

2C 1/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/StGallen·DE·13 min·1
Teilweise Abweisung