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Rechtslage besteht kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des Beschlusses vom 28. Oktober 2010. Auf diesen Beschwerdeantrag ist daher nicht einzutreten

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21. Nov. 11

Grundrecht

1C 549/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht·DE·42 min·2
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung