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Rechtsfragen vor (vgl. BGE 124 IV 313 E. 4 S. 316). In Fällen wie dem vorliegenden beschränkt sich die Tatsachenüberprüfung

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16. Apr. 09

Strafprozess

1B 252/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·15 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung