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Recht verletzt (Art. 42 Abs. 2 BGG). Diesen Anforderungen genügen die Vorbringen der Beschwerdeführer nicht. Ob eine Abänderung dazu führt

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10. Feb. 09

Vertragsrecht

4A 497/2008/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/BaselStadt·DE·12 min·12
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung