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Rechnungen in Verbindung mit den entsprechenden Belastungen auf zeitnah ausgestellten Kontoauszügen nachzuweisen (zum erforderlichen umfassenden Einblick in die aktuelle finanzielle Situation der gesuchstellenden Partei vgl. BGE 120 Ia 179 E. 3b S. 182 f.)

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20. Nov. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 793/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·15 min·17
Gutheissung