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R.________ habe auf Rechnung der KPÖ gehandelt. Inwiefern die von der Vorinstanz gezogenen Schlüsse hinsichtlich der Einflussnahme der SED auf die Geschäftstätigkeit der beiden Gesellschaften willkürlich wäre

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8. Apr. 13

Vertragsrecht

4A 258/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 1min·14
Teilweise Abweisung