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R.________ der treuhänderischen Verwaltung durch die Klägerin nach Massgabe des Parteiengesetzes unterstehen. Während der fraglichen Transaktion waren die Abklärungen bezüglich der R.________ bereits im Gange. Mit der S.________ befasste sich die Klägerin erst nach der Saldierung der Zürcher Konten. Die Entscheide über die Anwendbarkeit des Parteiengesetzes der DDR auf R.________

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
8. Apr. 13

Vertragsrecht

4A 258/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 1min·2
Teilweise Abweisung