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Pro Natura Zürich wie auch die Baudirektion des Kantons Zürich stellen Antrag auf Beschwerdeabweisung. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE verzichtet auf eine Vernehmlassung. In ihrer Stellungnahme vom 4. Juli 2011 halten die Beschwerdeführer an ihrem Standpunkt fest. Am 9. August 2011 hat die Pro Natura Zürich eine weitere Eingabe gemacht. Diese wurde den übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnisnahme zugestellt

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15. Sept. 11

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 118/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Zurich·DE·20 min·10
Teilweise Abweisung