Praxis 2000 Nr. 3 S. 11 ff.). Danach sind die Beschwerdeführer durch den Kostenentscheid nicht direkt in ihrer Meinungsäusserungsfreiheit beeinträchtigt — Richter — Swissrulings
Praxis 2000 Nr. 3 S. 11 ff.). Danach sind die Beschwerdeführer durch den Kostenentscheid nicht direkt in ihrer Meinungsäusserungsfreiheit beeinträchtigt