Skip to content

Parteientschädigungen massgebende Betrag bestimmt sich dann nach dem gesamten Wert des in Abrede gestellten Rechtsverhältnisses. Der Kläger hat insoweit hinzunehmen

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
3. Apr. 09

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 110/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·12 min·11
Teilweise Abweisung