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Öffentlichkeit zu. Zugleich leisten die Medien einen wesentlichen Beitrag zur Kontrolle behördlicher Tätigkeiten. Um ihre Kontrollfunktion wirksam ausüben zu können

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23. Dez. 10

Grundrecht

1B 292/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·12 min·13
LeitentscheidBGEGutheissung