O.________ anlässlich ihrer Einvernahmen bestätigt worden. Diese Garagenboxen seien alsdann auch an der zweiten oder dritten Stockwerkeigentümerversammlung zusätzlich besprochen — Richter — Swissrulings
O.________ anlässlich ihrer Einvernahmen bestätigt worden. Diese Garagenboxen seien alsdann auch an der zweiten oder dritten Stockwerkeigentümerversammlung zusätzlich besprochen