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Nr. 2007-024-895". Er nimmt Bezug auf die "gerichtliche Beurteilung vom 8. März 2007". Als Beilage reicht er die Aufhebungsverfügung des Stadtrichteramtes Zürich vom 6. September 2007 ein. Daraus geht hervor

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8. Feb. 08

Straftaten

6B 65/2008/Strafrechtliche Abteilung/Straftaten·DE·1 min·9
Nichteintreten