Skip to content

Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das Obergericht zurückzuweisen. Eventualiter sei die Klage vollumfänglich abzuweisen. Die Beschwerdegegnerin sei zu verurteilen

1 Entscheide·0 Präsident·1 Aufrufe
17. Nov. 09

Vertragsrecht

4A 424/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung