Neben dem Rückweisungsentscheid enthält der angefochtene Beschluss auch einen im Ergebnis die Widerklage der Beschwerdeführerin abweisenden Entscheid. Damit wird das Verfahren bezüglich dieser Streitgenossin abgeschlossen (die Abweisung der ihr gegenüber erhobenen Klage ist bereits in Rechtskraft erwachsen)