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Nach den weiteren Feststellungen der Vorinstanz ging jedoch aus den Akten auch nach Vorliegen des Ergänzungsberichts des Experten vom 20. Dezember 2011 nicht hervor

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9. Apr. 13

Gesellschaftsrecht

4A 566/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/StGallen·DE·1h 23min·9
Teilweise Gutheissung