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Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde als begründet. Der angefochtene Beschluss ist aufzuheben

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20. Nov. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 793/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·15 min·17
Gutheissung