Nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen soll der Beschwerdegegner mit seinen Arbeiten rasch in Rückstand geraten sein. Seine Pläne seien mangelhaft gewesen. Mit E-Mail vom 13. Februar 2006 — Richter — Swissrulings
Nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen soll der Beschwerdegegner mit seinen Arbeiten rasch in Rückstand geraten sein. Seine Pläne seien mangelhaft gewesen. Mit E-Mail vom 13. Februar 2006