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Nach Art. 107 Abs. 1 BGG darf das Bundesgericht nicht über die Begehren der Parteien hinausgehen. Heisst das Bundesgericht die Beschwerde gut

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
31. Mai 12

Verwaltungsverfahren

1C 230/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Verwaltungsverfahren·DE·56 min·2
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung