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N. 45 zu Art. 32 DBG). Andernfalls würde eine praktikable Abgrenzung gegenüber den Betriebskosten verunmöglicht

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3. Feb. 10

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 453/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Bern·DE·17 min·11
Teilweise Abweisung