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N. 31 zu Art. 82 BGG). Der Beschwerdeführer kann demnach bei der Anfechtung von Vollstreckungsverfügungen grundsätzlich nur geltend machen

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18. Sept. 12

Ökologisches Gleichgewicht

2C 1/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/StGallen·DE·13 min·17
Teilweise Abweisung