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N. 2 zu Art. 26). Das Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen Rechtsmittelentscheide über die Festsetzung von Nutzungsplänen grundsätzlich nur ein

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23. Dez. 08

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 422/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht·DE·12 min·15
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