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N. 15 zu Art. 49). Dem heute angefochtenen Urteil liegt demnach nur der Vollzug des Einzelrichterentscheids zu Grunde. Soweit die Beschwerdeführer stets von Neuem auf die bereits vom Einzelrichter beurteilten Fragen Bezug nehmen

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26. Feb. 09

Öffentliches Dienstverhältnis

1C 312/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliches Dienstverhältnis/Zurich·DE·15 min·2
Teilweise Abweisung