MwSt) halte vor der Verfassung nicht stand. Bei einem Stundenansatz für Offizialmandate von Fr. 200.-- ergebe sich daraus lediglich eine Entschädigung für 3 — Richter — Swissrulings
MwSt) halte vor der Verfassung nicht stand. Bei einem Stundenansatz für Offizialmandate von Fr. 200.-- ergebe sich daraus lediglich eine Entschädigung für 3