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Mittagessen an den Besuch des Mittagstisches unter dem Blickwinkel der Unentgeltlichkeitsgarantie von Art. 19 BV angesichts der den Eltern diesfalls verbleibenden Kosten als zu tief erscheint. Dies gilt jedenfalls in Bezug auf den Beschwerdeführer 2

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1. Juni 12

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

2C 433/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Unterrichtswesen und Berufsausbildung/Schwyz·DE·40 min·1
Teilweise Gutheissung