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Miteigentümer der Autoeinstellhalle (Einstellplatz Nr. 27). Für Beiträge an die gemeinschaftlichen Kosten aus den Jahren 2006 bis 2009 wurden die Beschwerdeführer von der Stockwerkeigentümergemeinschaft X.________ (Beschwerdegegnerin)

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8. Juli 11

Sachenrecht

5A 364/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Zurich·DE·13 min·1
Teilweise Abweisung