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Mitarbeiter der Firma. Die Gemeinde Q.________ stellte der X.________ AG am 10. November 2006 gestützt auf die zuvor erfolgte rechtskräftige Veranlagung die Steuerrechnung 2005 zu. Danach hat die X.________ AG für das Jahr 2005 eine reformierte Kirchensteuer von Fr. 99.05

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22. Sept. 10

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 71/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Schwyz·DE·12 min·11
Teilweise Abweisung