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Mit Verfügung vom 31. Januar 2012 hat der Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts der Beschwerde hinsichtlich der mit dem angefochtenen Urteil verbundenen Ausreiseverpflichtung die aufschiebende Wirkung erteilt

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25. März 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 73/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·12 min·14
Abweisung