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Mit Verfügung vom 30. September 2008 erteilte die Baudirektion des Kantons Zug die Errichtungsbewilligung für die Inertstoffdeponie. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft der kantonalen Nutzungszone "Stockeri"

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
2. Juni 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 212/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·18 min·20
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung