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Mit Verfügung vom 30. November 2009 wies das Bundesgericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde ab. Die Staatsanwaltschaft

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11. Mai 10

Strafprozess

1B 302/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zug·DE·9 min·1
Gutheissung