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Mit Verfügung vom 26. November 2009 erhob die Bundesanwaltschaft einen Teil dieser im Rechtshilfeverfahren sichergestellten Akten zu den Akten des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens gegen A.________

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1. Nov. 10

Strafprozess

1B 269/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·4 min·11
Nichteintreten