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Mit Verfügung vom 22. November 2011 erteilte der Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung der Beschwerde hinsichtlich der Ausreiseverpflichtung antragsgemäss die aufschiebende Wirkung

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4. Juni 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 804/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·7 min·8
Abweisung