Mit Verfügung vom 16. September 2011 hat das Bundesgericht ohne Einholung einer Vernehmlassung das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen — Richter — Swissrulings
Mit Verfügung vom 16. September 2011 hat das Bundesgericht ohne Einholung einer Vernehmlassung das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen