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Mit Verfügung vom 16. Juni 2011 wurde das Gesuch der Beschwerdeführer um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren abgewiesen. In der Folge überwiesen die Beschwerdeführer den verlangten Kostenvorschuss

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3. Aug. 11

Vertragsrecht

4A 259/2011/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·8 min·12
Teilweise Abweisung