Mit Verfügung vom 1. Dezember 1995 ordnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz die Herausgabe der beschlagnahmten Unterlagen an den ersuchenden Staat an — Richter — Swissrulings
Mit Verfügung vom 1. Dezember 1995 ordnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz die Herausgabe der beschlagnahmten Unterlagen an den ersuchenden Staat an