Mit Verfügung des Instruktionsrichters vom 16. Dezember 2008 ist ein Gesuch des Beschwerdeführers 1 vom 5. Dezember 2008 um superprovisorischen Erlass einer vorsorglichen Massnahme abgewiesen — Richter — Swissrulings
Mit Verfügung des Instruktionsrichters vom 16. Dezember 2008 ist ein Gesuch des Beschwerdeführers 1 vom 5. Dezember 2008 um superprovisorischen Erlass einer vorsorglichen Massnahme abgewiesen