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Mit Schreiben vom 12. Juli 2006 erkundigte sich die ersuchende Behörde beim BJ nach dem Stand des Rechtshilfeverfahrens. Gleichzeitig ergänzte sie das Ersuchen (mit einer auf 13. September 2005 datierten Eingabe). Auf Anfrage des BJ hin stellte die EStV fest

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23. Mai 11

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 122/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·10 min·12
Gutheissung