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Mit rechtskräftiger Verfügung vom 2. September 2004 liess die Bundesanwaltschaft (BA) den privaten Verteidiger wegen Interessenkollisionen nicht weiter zu. Mit ebenfalls in Rechtskraft erwachsener Verfügung vom 1. September 2004 ernannte die BA Rechtsanwalt A.________ als amtlichen Verteidiger von Y.________

1 Entscheide·0 Präsident·7 Aufrufe
16. März 09

Strafprozess

1B 7/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·19 min·15
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung