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Mit Präsidialverfügung vom 24. Januar 2012 ist der Beschwerde antragsgemäss die aufschiebende Wirkung erteilt worden

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24. Sept. 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 56/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·18 min·2
Teilweise Abweisung