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Mit Präsidialverfügung vom 16. Juni 2011 wurde der Beschwerde in Zivilsachen aufschiebende Wirkung zuerkannt

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31. Okt. 11

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 353/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Zurich·DE·17 min·1
Teilweise Abweisung