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Mit einer Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98 BGG). Das Bundesgericht prüft die Verletzung von Grundrechten insofern

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12. Juni 09

Personenrecht

5A 268/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht/Zurich·DE·15 min·1
Teilweise Abweisung