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Mit der Beschwerde kann die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden (Art. 95 lit. a BGG). Soweit die Vorinstanz kantonales Recht anzuwenden hatte

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3. Feb. 10

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 348/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·5 min·15
Nichteintreten