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Mit dem angefochtenen Beschluss hat die Vorinstanz die Verfügung des Untersuchungsrichters bestätigt

1 Entscheide·0 Präsident·8 Aufrufe
5. Mai 11

Strafprozess

1B 94/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Bern·DE·5 min·12
Nichteintreten