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Mit Bezug auf gegen die Sachverhaltsfeststellung erhobene Rügen ist das Urteil des Obergerichts von vornherein nicht letztinstanzlich

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9. Nov. 09

Sachenrecht

5A 616/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht·DE·19 min·1
Teilweise Abweisung