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Mit Bezug auf die vor Bundesgericht ebenfalls angefochtene Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege für das kantonale Beschwerdeverfahren hat das Verwaltungsgericht erwogen

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29. Okt. 12

Familienrecht

5A 620/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Solothurn·DE·15 min·17
Teilweise Abweisung