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Mit Beschwerde in Zivilsachen wiederholen die Kläger im Wesentlichen die bereits im kantonalen Verfahren gestellten Begehren. Die Beschwerdegegnerin schliesst auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde

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8. Feb. 13

Staatshaftung

4A 516/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Staatshaftung/Zurich·DE·18 min·2
Teilweise Abweisung