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Mit Beschluss vom 9. April 2003 verzichtete die Stockwerkeigentümerversammlung für die Dauer eines Jahres auf die bisherige individuelle Heizkostenabrechnung. Am 7. April 2004 beschloss die Versammlung einstimmig

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9. Nov. 09

Sachenrecht

5A 616/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht·DE·19 min·1
Teilweise Abweisung