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Mit Beschluss vom 31. August 2011 setzte der Regierungsrat des Kantons Zürich den kantonalen Klärschlamm-Entsorgungsplan 2015 fest. Gemäss diesem Plan wird ab dem 1. Juli 2015 der gesamte kommunale Klärschlamm

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23. Mai 13

Ökologisches Gleichgewicht

1C 403/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Zurich·DE·9 min·1
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