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Mit Arbeitsüberlastung kann dies nicht gerechtfertigt werden. Wenn das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Mittel verfügt

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15. Okt. 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

1C 195/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht·DE·17 min·15
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung